QR-Codes
QR-Codes an den jeweiligen Exponaten begleiten Ihren Ausstellungsbesuch mit Text- und zum Teil mit Audiobeiträgen.
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Covid Regelungen Bitte beachten Sie, dass seit dem 04.03.2022 laut der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit SARS-CoV-2 der Eintritt in den Skulpturenpark Köln nur für Geimpfte, Genese sowie Getestete Personen (3G Regel) gestattet ist. Bitte halten Sie für mögliche Stichproben durch das Sicherheitspersonal Ihren Impfausweis oder einen Nachweis über eine zurückliegende Erkrankung (nicht älter als 6 Monate und mind. 2 Wochen her) oder einen negativen Testnachweis in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) sowie ein gültiges Ausweisdokument bereit. Für unter 18 Jährige gilt die 3G Regelung. Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis. Schüler*innen unter 16 Jahren gelten als getestet. Schüler*innen über 16 Jahren benötigen einen Schulnachweis. Personen die aus ärztlichen Gründen nicht geimpft werden können, benötigen ein ärztliches Attest (max. 6 Wochen alt) sowie einen offiziellen negativen Test (max. 24 Stunden alt). Es gelten weiterhin die Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregelungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Öffentliche Führung Gruppen sind bitte bei der Parkbewachung anzumelden. |
