Die Stiftung Skulpturenpark Köln verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Absatzes "Steuerbegünstigte Zewcke" der Abgabenordnung.
Die Stiftung fördert die Kunst und Kultur durch den Betrieb des Skulpturenparks Köln. Sie soll der interessierten Öffentlichkeit eine aktuelle Auswahl der Strömungen der zeitgenössischen Kunst, insbesondere der Skulptur, zugänglich machen.
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stifterin erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
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